Utzenlaa

Die erste urkundliche Erwähnung von Utzenlaa erfolgte angeblich 1011 in den Passauer Urbaren (Quelle: http://www.ffutzenlaa.com/geschichte.0.html).

Auf der Website Heimatforschung Kirchberg am Wagram findet man eine Liste mit den im Laufe der Zeit sich ändernden Schreibweisen von Utzenlaa. Zu der Schreibweise ist jeweils auch eine Primär- oder Sekundärquelle angegeben. Auch dort wird die Erwähnung von Utzenlaa in den Passauer Urbaren angeführt, jedoch einmal um 1230 als Liuzenlohe und einmal 1250/1260 als Leuzenloch. Die früheste dort angegebene Jahreszahl ist allerdings 1120 mit der Schreibweise „de Luzina“ (richtig: de Luzino); als Quelle sind dort die Fontes rerum Austriacarum (Abteilung II, Band 4, Nr. 82) angegeben. Die angeführte Stelle lautet: „Notum sit omnibus futuris ac presentibus; qualiter Engelbertus et uxsor sua Hildegunt de Luzino dimidium mansum aput eandem villam situm tradederunt super altare S. Marie virginis pro remedio anime suae.“ („Es sei allen Zukünftigen und Lebenden kundgemacht, daß Engelbert und seine Gemahlin Hildegunt de Luzino die Hälfte des Gutes, das bei demselben Dorf gelegen ist, über dem Altar der Hl. Jungfau Maria zu ihrem Seelenheil übergeben haben.“). Als Zeuge ist unter anderem ein „Pertoldus de birbom“ angeführt.

Bei der angegebenen Quelle handelt es sich im Wesentlichen um das von Maximillian Fischer 1851 herausgegebene sog. Klosterneuburger Salbuch, also eine Art Urbar oder Bestandsregister, das zwischen 1142 und 1168 (oder während der Regentschaft Marquards I. von Polling 1140-1167) entstanden ist und in dem nachträglich die Einzelurkunden der diversen Schenkungen aufgeführt gesammelt wurden, allerdings aus verschiedenen Gründen nicht notwendigerweise chronologisch. Im Vorwort zur angegebenen Quelle erklärt Fischer die Umstände der Entstehung und schreibt,  daß eine zeitliche Einordnung schwierig ist und nur in wenigen Fällen zuverlässig erfolgen kann, entweder aufgrund einer – raren – Jahresangabe oder aufgrund der biographischen Daten angeführter Personen (Zeugen, Pröpste, Regenten). Insofern kann es sich wohl auch bei dem genannten Jahr 1120 nur um eine ungefähre Datierung handeln.