Bei der Gemeinderatssitzung am 26. Juni wurde eine Abstimmung unter „Pkt. 9: Örtliches Entwicklungskonzept/ FLWP — 11. Änderung-Vergabe der Leistung“ angesetzt. Erst auf unsere Nachfrage hin wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten berichtet, dass im Bereich des gerade erst beschlossenen Teil-Bebauungsplanes von Königsbrunn nun eine Änderung der Flächenwidmung erfolgen soll. Von Bauland Agrar (wie auch alle umliegenden Grundstücke gewidmet sind) soll ein einziges Grundstück auf Bauland Kerngebiet gewidmet werden.
Eben jenes, auf dem vormals das alte Bauernhaus stand und das der Kutnig Immobilien GmbH in Stockerau gehört.
Auf unsere Nachfrage, warum jetzt auch noch umgewidmet werden soll, bekamen wir zur Antwort: „Na, wollt ́s ihr, dass das so bleibt?“ (Nein, wollen wir nicht!) und „Die müssen sonst vier Parkgaragen machen.“ (Oder weniger Wohnungen bauen!?) und „Sonst baut da ja keiner.“ (Warten wir’s ab!)
Aber ist eine Umwidmung des Grundstücks wirklich die einzige Möglichkeit?
[Fortsetzung folgt]