Klarstellung zu einem Artikel der Kronen Zeitung vom 21.09.2025 — Teil 1 + 2

Wir wur­den gestern auf diesen Bericht der Kro­nen Zeitung vom 21.09.2025 („Königs­brunn „bremst“ — Dor­fzen­tren beleben statt neue Gründe ver­siegeln | krone.at) aufmerk­sam gemacht.

Vie­len Dank für diese Infor­ma­tion, wir hät­ten son­st nichts davon mit­bekom­men. KluG hat näm­lich wed­er etwas mit dem Leser­brief, auf den sich dieser Bericht bezieht, noch mit dem Bericht selb­st etwas zu tun. Wir haben unsere Argu­mente zu dem The­ma offen in unserem dies­bezüglichen Fold­er (KluG informiert im Sep­tem­ber 2025) dargelegt, den wir im gesamten Gemein­dege­bi­et der Mark­t­ge­meinde Königs­brunn am Wagram verteilt haben.

Umso mehr freut uns aber zu lesen, dass offen­bar ohne­hin keine Umwid­mung mehr geplant ist (in dem State­ment wird übri­gens der Begriff „Bauwid­mung“ ver­wen­det, aber es gibt nur eine Flächen­wid­mung und keine Bauwidmung).

Keine Widmungsänderung geplant

Keine Wid­mungsän­derung geplant

Was Bürg­er­meis­ter Stöger zur derzeit­i­gen Gel­tung ein­er bes­timmte Bauk­lasse sagt, ist zwar richtig, aber heißt das, dass das in Stein gemeißelt und daher vom Gemein­der­at nicht geän­dert wer­den kön­nte? Die Bauk­lasse beschreibt jeden­falls nur z.B. die max­i­male Gebäude­höhe, nicht aber die Anzahl der Woh­nun­gen auf dem Grund­stück, denn diese leit­et sich entwed­er aus weit­eren Bebau­ungs­bes­tim­mungen oder der Flächen­wid­mung ab.

Wenn aber nun der Sta­tus quo beibehal­ten wer­den soll – und das ent­nehmen wir der Rep­lik unseres Bürg­er­meis­ters -, dann kön­nen wir dem vor­sichtig zus­tim­men, mit dem Zusatz, dass allein durch mono­funk­tionalen Wohn­bau im Ortskern dieser nicht automa­tisch belebt wird (jeden­falls aber belärmt). Die Qual­ität der Bebau­ung sollte ger­ade auf ein­er so promi­nen­ten Stelle in keinem Fall außer Acht gelassen werden.

Übri­gens: Auch die Bemerkung, dass lieber verdichtet als neu gebaut wer­den soll, haben wir erfreut zur Ken­nt­nis genom­men, denn bish­er war es nicht so. Beispiele für die Umwid­mung von frucht­barem Acker­bo­den in Ein­fam­i­lien­haus­parzellen gibt es in fast allen unser­er sechs Katas­tral­ge­mein­den, auch aus der jüng­sten Vergangenheit.

In diesem Zusam­men­hang möcht­en wir wieder ein­mal auf das The­ma „Leer­stände“ hin­weisen, das in unser­er Mark­t­ge­meinde bish­er lei­der noch immer nicht aufge­grif­f­en wurde.

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