Es ist ja prinzipiell zu begrüßen, daß nun auch die Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram im Internet veröffentlicht werden. Bedenklich finden wir es jedoch, wenn diese Veröffentlichung nicht durch die Gemeinde selbst auf ihrer Homepage geschieht, sondern durch die ÖVP-Fraktion auf der ÖVP-Homepage. Das riecht ein bißchen so wie die Vereinnahmung der ganzen Gemeinde durch eine im Gemeinderat vertretene Fraktion.
Was aber noch bedenklicher ist und unseres Erachtens eindeutig gegen die NÖ Gemeindeordnung verstößt, ist die Veröffentlichung nicht genehmigter Protokolle, wie es im Falle der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2015 geschehen ist. Auf der Homepage der ÖVP Königsbrunn ist (Stand 29. November 2015; wir verzichten hier bewußt auf eine direkte Verlinkung auf das Protokoll selbst) eine nicht genehmigte Version des Sitzungsprotokolls der erwähnten Sitzung zu finden — und zwar in einer Version, die den Gemeinderäten von KLuG bisher offiziell nicht zugegangen ist.
Aus dem letzten Satz des § 53 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (“Das genehmigte Sitzungsprotokoll öffentlicher Gemeinderatssitzungen darf im Internet veröffentlicht werden.”) würde unseres Erachtens e contrario folgen: ein nicht genehmigtes Sitzungsprotokoll darf nicht im Internet veröffentlicht werden — auch im Falle der wundersamen Stimmenvermehrung nicht, denn im gegenständlichen Fall spricht das Protokoll immer wieder von 12 ÖVP-Stimmen, obwohl nur 11 anwesende ÖVP-Gemeinderätinnen angeführt sind. Aber wer wird’s denn schon so genau nehmen mit der Mathematik und der Gemeindeordnung?