Zweifelhafte Veröffentlichung von GR-Protokollen

Es ist ja prinzip­iell zu begrüßen, daß nun auch die Sitzung­spro­tokolle von öffentlichen Gemein­der­atssitzun­gen der Mark­t­ge­meinde Königs­brunn am Wagram im Inter­net veröf­fentlicht wer­den. Beden­klich find­en wir es jedoch, wenn diese Veröf­fentlichung nicht durch die Gemeinde selb­st auf ihrer Home­page geschieht, son­dern durch die ÖVP-Frak­tion auf der ÖVP-Home­page. Das riecht ein bißchen so wie die Vere­in­nah­mung der ganzen Gemeinde durch eine im Gemein­der­at vertretene Fraktion.

Screenshot der Downloadseite der ÖVP-Königsbrunn

Screen­shot der Down­load­seite der ÖVP-Königsbrunn

Was aber noch beden­klich­er ist und unseres Eracht­ens ein­deutig gegen die Gemein­de­ord­nung ver­stößt, ist die Veröf­fentlichung nicht genehmigter Pro­tokolle, wie es im Falle der Gemein­der­atssitzung vom 24. Sep­tem­ber 2015 geschehen ist. Auf der Home­page der ÖVP Königs­brunn ist (Stand 29. Novem­ber 2015; wir verzicht­en hier bewußt auf eine direk­te Ver­linkung auf das Pro­tokoll selb­st) eine nicht genehmigte Ver­sion des Sitzung­spro­tokolls der erwäh­n­ten Sitzung zu find­en — und zwar in ein­er Ver­sion, die den Gemein­deräten von KLuG bish­er offiziell nicht zuge­gan­gen ist.

Aus dem let­zten Satz des § 53 Abs. 6 der Gemein­de­ord­nung 1973 (“Das genehmigte Sitzung­spro­tokoll öffentlich­er Gemein­der­atssitzun­gen darf im Inter­net veröf­fentlicht wer­den.”) würde unseres Eracht­ens e con­trario fol­gen: ein nicht genehmigtes Sitzung­spro­tokoll darf nicht im Inter­net veröf­fentlicht wer­den — auch im Falle der wun­der­samen Stim­men­ver­mehrung nicht, denn im gegen­ständlichen Fall spricht das Pro­tokoll immer wieder von 12 ÖVP-Stim­men, obwohl nur 11 anwe­sende ÖVP-Gemein­derätin­nen ange­führt sind. Aber wer wird’s denn schon so genau nehmen mit der Math­e­matik und der Gemeindeordnung?

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