Wie sich bei dieser Veranstaltung herausstellte, handelte es sich um die ursprünglich geplante Veranstaltung, in der Fa. Weber das geplante Projekt der Bevölkerung vorstellen wollte. Lt. Geschäftsführer Anton Weber habe er zwar von Widerständen in der Bevölkerung gegen das Projekt gewußt, habe aber erst kurz vor der Veranstaltung erfahren, daß es mittlerweile einen Gemeinderatsbeschluß gegen das Projekt gebe. Das spricht nicht unbedingt für die Qualität der Kommunikation, die hier stattgefunden (oder eben nicht stattgefunden) hat. Man wollte aber offenbar trotz allem die Veranstaltung abhalten, um — wie vermutet — darzulegen, was der Bevölkerung alles dadurch entgangen sei, daß das Betonwerk nun nicht nach Frauendorf kommt.
Es wäre lt. Hr. Weber ein erstklassiges ökologisches Projekt gewesen, mit modernster Technik (z. B. elektrischen Saugbaggern), das etwa 25–30 Arbeitsplätze und auch Lehrlingsausbildungsplätze geschaffen hätte. Das Projekt sei lt. Vorprüfung durch BH Tulln auch “genehmigungsfähig”, sogar auf Bauland Betriebsgebiet (§ 16 Abs 1 Z 3 NÖ Raumordnungsgesetz 2014), eine Umwidmung auf Bauland Industriegebiet (§ 16 Abs 1 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014) sei nicht nur nicht erforderlich, die Anlage sei für Betriebsgebiet (ca 8500 m²) auch höchst geeignet. Der Abstand zu Wohngebiet betrage ca 400 m, die Lärmgutachten haben ergeben, daß eine Beeinträchtigung nicht zu befürchten sei, es handle sich um eine sog. Drive-Through-Anlage mit Lärmentwicklung unter 44 dB(A) — diese Zahl wurde allerdings von einem anwesenden Mitbürger vehement als zu niedrig angezweifelt. Es sei geplant gewesen, dieses Betonwerk als Zentrale für Ostösterreich aufzubauen. Man finde es schade, daß es so gekommen sei, wie es eben gekommen ist, aber man akzeptiere nun den Willen der Bevölkerung. Die LKWs mit dem Schotter, der in Absdorf gewonnen wird, müßten allerdings durch Bierbaum fahren, da in Königsbrunn die Bahnunterführung sei. Das sei eine Landesstraße, dagegen könne man nichts machen.
Zu letzterem ein Kuriosum zu dieser Sache, das in den Absdorfer Gemeindezeitungen zu lesen war:
“Sämtliche Zu- und Abfahrten der LKW dürfen nicht über Ortsgebiet erfolgen” (Marktgemeinde Absdorf, Juli 2015, S. 7) .
“Es wird innerhalb des Ortsgebietes keine Beeinträchtigungen durch Schwerfahrzeuge geben.” (Marktgemeinde Absdorf, Oktober 2015, S. 2)
Damit ist aber wohl nur das Ortsgebiet von Absdorf gemeint. Inwieweit das Ortsgebiet anderer Gemeinden vom erhöhten LKW-Aufkommen tangiert wird, dürfte egal zu sein.
Ein Redner aus der Bevölkerung meinte, man könne froh sein, daß man sich gegen das Betonwerk ausgesprochen habe. Zuerst hieß es ja, daß der Schotter fünf Jahre lang abgebaut und verarbeitet werden sollte. Jetzt stellt sich heraus, daß das Betonwerk die ostösterreichische Zentrale werden hätte sollen, mit Option auf steigenden Durchsatz, Verkehr und steigende Belastung. Man habe nichts dagegen, daß sich im Betriebsgebiet Gewerbe ansiedeln, aber ein Betonwerk sei schon sehr hart an der Grenze zum Industriegebiet. Er verstehe nicht, wie man in einem einem Tourismusgebiet auf so etwas käme, wo es doch sogar Widerstände gab gegen eine S5-Ausfahrt “Frauendorf”, die dann unbedingt “Königsbrunn am Wagram” heißen mußte. Dieser Redner meinte auch zurecht, Arbeitsplätze können nicht jede Maßnahme rechtfertigen, man müsse die Schaffung von Arbeitsplätzen auch gegen die Nachteile abwägen, die hunderten von Mitbürgern dadurch entstehen.
Im Laufe der Diskussion sprach Bgm. Stöger einen Redner an und meinte, die “Unwahrheiten haben nicht wir verbreitet, sondern ihr” und meinte damit offensichtlich die Bevölkerung, die gegen das Projekt mobilisierte. Dazu sei in Erinnerung gerufen, daß im Blatt der ÖVP “Königsbrunn aktuell” vom Winter 2015 noch von bis zu 70 Arbeitsplätzen die Rede war und möglichen Kommunalsteuereinnahmen von € 70.000,- (bzw je € 35.000,- für Absdorf und Königsbrunn) pro Jahr. Gut, könnte man nun sagen, 25 Arbeitsplätze sind auch “bis zu 70”. Aber das wäre Wortklauberei, man hätte dann auch schreiben können “bis zu 1000”, das wäre genauso wahr oder falsch gewesen.
Man sieht an diesem Beispiel, wie wichtig es ist, die Bevölkerung von Anfang an einzuweihen bzw. am Meinungsbildungsprozeß zu beteiligen. Das war ja nicht möglich, so der Tenor von Bgm. Dam und Hr. Weber, weil ja noch keine Gutachten und Vorprüfungsergebnisse vorgelegen seien. Und vorher, so Dam, könne man nicht aufstehen und sagen, das komme jetzt, wenn man nicht wisse, was mann dürfe und was nicht. Er vergißt dabei aber, daß es nicht darum gegangen wäre, der Bevölkerung zu sagen “Das kommt jetzt”, sondern darum, “Das könnte jetzt kommen, das ist geplant, es gibt noch keine Gutachten, nichts, aber was sagt ihr dazu?”
Ein Punkt, der in der Veranstaltung offenbar wurde, ist der Lärm, den die Bewohner von Frauendorf und Bierbaum von der S5 her seit ca 20 Jahren zu ertragen haben; laut Aussage eines Anwesenden müsse man im Sommer sogar nachts die Fenster schließen, weil man sonst wegen des Lärms nicht schlafen könne.
Bürgermeister Dam sprach als einer der Geschäftsführer der Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH einige erläuternde Worte über diese GmbH. Da das Land Förderungen nur bei Kooperationen gewähre, habe man diese GmbH gegründet (was nicht gesagt wurde: das wäre auch mit einem Gemeindeverband möglich gewesen). Er meinte auch, die Beiräte (je zwei ÖVP-Gemeinderäte von Absdorf und Königsbrunn) hätten die Gesellschafter bestellt. Richtig ist: Die Beiräte haben niemanden bestellt, schon gar nicht die Gesellschafter, denn das sind die Gemeinden. Aber auch die Geschäftsführer wurden und werden nicht von den Beiräten bestellt. Hier sieht man wieder, wie gut die Konstrukteure ihre eigenen Konstrukte kennen.
Dieses Posting wird noch erweitert.