Zu unserer Eingabe an die NÖ Landesregierung (s. Kein Geld für den Kanal — was wird die Gemeinde sagen?) kam nun folgende Stellungnahme der Gemeinde an das Land NÖ.:
“In der KG Königsbrunn wurde in den letzten Jahren 2015 und 2016, die Kanalbefahrung, bzw. der digitale Leitungskataster erstellt und durchgeführt. Die Kosten in der Hohe von € 70.740,– wurden bereits entrichtet. (davon 2015 € 50.340,– und 2016 € 20.400,–).
Die vorgenannten Maßnahmen wurden im Voranschlag 2015 (unrichtigerweise im ordentlichen Haushalt) in der Hohe von € 70.000,– im Jahre 2016, als außerordentliches Vorhaben in der Hohe von € 70.000,– veranschlagt.
Ein Endbericht von der Firma Ebm, über die durchgeführte Leistung wurde noch nicht vorgelegt, dieser wurde fur Oktober 2016 verbindlich zugesichert.
Die näheren Bezeichnungen über das durchgeführte Vorhaben werden im Nachtragsvoranschlag, der bereits erstellt wird, berücksichtigt.
Die Kanalbefahrung und die Digitalisierung in den restlichen Katastralgemeinden, ist in den kommenden Jahren, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, geplant. Es wird darauf verwiesen, dass die Erhebung der Schaden der Kanalanlagen der 5 Katastralgemeinden, in Auftrag gegeben wurdeund in Bearbeitung ist.
In einem Vorbericht, wurde bereits festgehalten, dass viele Schadensfalle, weitgehend auf
Kanalsenkungen zuruckzuführen sind und nicht unmittelbar einen Sanierungsfall darstellen.
Die Einzelschäden wurden jedoch von der beauftragten Firma Ebm, noch nicht ingenieurmäßig bearbeitet. Erst nach Vorlage des Ergebnisses, wird ein Zeitplan über die weiteren Maßnahmen erstellt.”
Nach der Auffassung der Aufsichtsbehörde “erscheint die Angelegenheit damit ausreichend aufgeklärt und sind daher weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen nicht erforderlich.”
Also alles geritzt, alles eh halb so wild. Daß der Millionenkredit für den Immobiliendeal der Gemeinde also schlußendlich von der Aufsichtsbehörde bewilligt wurde, versteht sich damit von selbst.