Kein Geld für den Kanal — Stellungnahme der Gemeinde und Antwort der Aufsichtsbehörde

Zu unser­er Eingabe an die Lan­desregierung (s. Kein Geld für den Kanal — was wird die Gemeinde sagen?) kam nun fol­gende Stel­lung­nahme der Gemeinde an das Land .:

In der KG Königs­brunn wurde in den let­zten Jahren 2015 und 2016, die Kanal­be­fahrung, bzw. der dig­i­tale Leitungskataster erstellt und durchge­führt. Die Kosten in der Hohe von € 70.740,– wur­den bere­its entrichtet. (davon 2015 € 50.340,– und 2016 € 20.400,–).

Die vor­ge­nan­nten Maß­nah­men wur­den im Voran­schlag 2015 (unrichtiger­weise im ordentlichen Haushalt) in der Hohe von € 70.000,– im Jahre 2016, als außeror­dentlich­es Vorhaben in der Hohe von € 70.000,– veranschlagt.

Ein End­bericht von der Fir­ma Ebm, über die durchge­führte Leis­tung wurde noch nicht vorgelegt, dieser wurde fur Okto­ber 2016 verbindlich zugesichert.

Die näheren Beze­ich­nun­gen über das durchge­führte Vorhaben wer­den im Nach­tragsvo­ran­schlag, der bere­its erstellt wird, berücksichtigt.

Die Kanal­be­fahrung und die Dig­i­tal­isierung in den restlichen Katas­tral­ge­mein­den, ist in den kom­menden Jahren, nach Maß­gabe der vorhan­de­nen Mit­tel, geplant. Es wird darauf ver­wiesen, dass die Erhe­bung der Schaden der Kanalan­la­gen der 5 Katas­tral­ge­mein­den, in Auf­trag gegeben wur­de­und in Bear­beitung ist.

In einem Vor­bericht, wurde bere­its fest­ge­hal­ten, dass viele Schadens­falle, weit­ge­hend auf
Kanalsenkun­gen zuruck­zuführen sind und nicht unmit­tel­bar einen Sanierungs­fall darstellen.

Die Einzelschä­den wur­den jedoch von der beauf­tragten Fir­ma Ebm, noch nicht inge­nieur­mäßig bear­beit­et. Erst nach Vor­lage des Ergeb­niss­es, wird ein Zeit­plan über die weit­eren Maß­nah­men erstellt.”

Nach der Auf­fas­sung der Auf­sichts­be­hörde “erscheint die Angele­gen­heit damit aus­re­ichend aufgek­lärt und sind daher weit­ere auf­sichts­be­hördliche Maß­nah­men nicht erforderlich.”

Also alles ger­itzt, alles eh halb so wild. Daß der Mil­lio­nenkred­it für den Immo­bilien­deal der Gemeinde also schlußendlich von der Auf­sichts­be­hörde bewil­ligt wurde, ver­ste­ht sich damit von selbst.

Antwort Land /Stellungnahme Gemeinde Kanalsanierung

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