Es gab kaum Überraschungen bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 18.02.2020 — das ist ja eigentlich für solche Sitzungen üblich. Es wäre lediglich zu erwähnen, dass bei der Wahl des Bürgermeisters 16 Stimmen für Franz Stöger und 2 Stimmen für Franz Ehmoser abgegeben wurden — obwohl von KLuG nur eine Mandatarin anwesend war und SPÖmU ja schon angekündigt hatte, für Franz Stöger zu wählen.
Überraschend für uns (oder vielleicht auch nicht, wenn man genauer nachdenkt) war, dass man uns wieder Sitze in den Ausschüssen angeboten hat (auf die wir rechtlich keinen Anspruch haben), obwohl wir das diesmal im Vorfeld bereits abgelehnt hatten.
Wir dürfen dazu auch unsere Antwort auf das diesbezügliche Schreiben unseres Vizebürgermeisters zitieren:
“… Was die Ausschüsse betrifft, habe ich mit den MandatarInnen gesprochen: wir schätzen Deine Kooperationsbereitschaft bzw Kooperationswillen, daher denken wir, die diesbezügliche Initiative geht wohl von Dir aus.
Wir möchten diesmal allerdings lieber nicht Ausschuß-Sitze besetzen, die uns von Rechts wegen nicht zustehen. Es ist unseren MandatarInnen auch etwas sauer aufgestoßen, daß man nach fünf Jahren Ausschußarbeit dann in den regionalen Medien vernehmen muß, wir hätten nur gebremst und wären immer gegen alles gewesen. Keine Frage, die Politik ist ein rauhes Geschäft, wir sind auch nicht zimperlich, aber die Tatsachen so zu verzerren, wäre nicht nötig gewesen, zumal von einem Wahlsieger. Wir wissen, daß diese Aussage nicht von Dir kommt, denn ich denke, Du kennst auch unsere Kooperationsbereitschaft, und insbesondere bei KOEmobil hat das ja doch gut funktioniert (auch wenn das momentan auf Eis liegt, aber das ist ein anderes Kapitel). Das heißt aber nicht, daß wir uns weiterer sachlicher Kooperation verschließen würden, das wäre gegen unsere Linie, aber sie kann ja auch außerhalb der Ausschüsse geschehen, und als Zuhörer könnnen wir ja (bis auf den Prüfungsausschuß) auch Themen in den Ausschüssen aufgreifen…”
Auf den entbehrlichen Kommentar, das gehe nicht, in keinem Ausschuss mitzuarbeiten, können wir nur antworten: Oh doch, das schreibt sogar die NÖ GO 1973 so vor. Es geht ja auch, nicht im Gemeindevorstand vertreten zu sein. Bei näherer Betrachtung (s. Kommentar zur NÖ GO 1973 3. Auflage, NÖ Studiengesellschaft für Verfassungs- und Verwaltungsrechtsfragen, Seite 434 zu § 107: “… haben die Wahlparteien entsprechend dem … Wahlergebnis in den Ausschüssen vertreten zu sein.”) könnte das Abtreten eines Sitzes im Ausschusssitzes eventuell sogar unzulässig sein, auch wenn es zumindest in der letzten GR-Periode nicht gerügt wurde. Wie dem auch sei: das heisst aber nicht, dass wir uns nicht weiterhin aktiv kooperativ an der Gemeindearbeit beteiligen wollen und werden.