Marginalien zur konstituierenden Gemeinderatssitzung

Es gab kaum Über­raschun­gen bei der kon­sti­tu­ieren­den Gemein­der­atssitzung am 18.02.2020 — das ist ja eigentlich für solche Sitzun­gen üblich. Es wäre lediglich zu erwäh­nen, dass bei der Wahl des Bürg­er­meis­ters 16 Stim­men für Franz Stöger und 2 Stim­men für Franz Ehmoser abgegeben wur­den — obwohl von KLuG nur eine Man­datarin anwe­send war und SPÖ­mU ja schon angekündigt hat­te, für Franz Stöger zu wählen.

Über­raschend für uns (oder vielle­icht auch nicht, wenn man genauer nach­denkt) war, dass man uns wieder Sitze in den Auss­chüssen ange­boten hat (auf die wir rechtlich keinen Anspruch haben), obwohl wir das dies­mal im Vor­feld bere­its abgelehnt hatten.

Wir dür­fen dazu auch unsere Antwort auf das dies­bezügliche Schreiben unseres Vize­bürg­er­meis­ters zitieren:

… Was die Auss­chüsse bet­rifft, habe ich mit den Man­datarIn­nen gesprochen: wir schätzen Deine Koop­er­a­tions­bere­itschaft bzw Koop­er­a­tionswillen, daher denken wir, die dies­bezügliche Ini­tia­tive geht wohl von Dir aus.

Wir möcht­en dies­mal allerd­ings lieber nicht Auss­chuß-Sitze beset­zen, die uns von Rechts wegen nicht zuste­hen. Es ist unseren Man­datarIn­nen auch etwas sauer aufgestoßen, daß man nach fünf Jahren Auss­chußar­beit dann in den regionalen Medi­en vernehmen muß, wir hät­ten nur gebremst und wären immer gegen alles gewe­sen. Keine Frage, die Poli­tik ist ein rauh­es Geschäft, wir sind auch nicht zim­per­lich, aber die Tat­sachen so zu verz­er­ren, wäre nicht nötig gewe­sen, zumal von einem Wahlsieger. Wir wis­sen, daß diese Aus­sage nicht von Dir kommt, denn ich denke, Du kennst auch unsere Koop­er­a­tions­bere­itschaft, und ins­beson­dere bei KOE­mo­bil hat das ja doch gut funk­tion­iert (auch wenn das momen­tan auf Eis liegt, aber das ist ein anderes Kapi­tel). Das heißt aber nicht, daß wir uns weit­er­er sach­lich­er Koop­er­a­tion ver­schließen wür­den, das wäre gegen unsere Lin­ie, aber sie kann ja auch außer­halb der Auss­chüsse geschehen, und als Zuhör­er könnnen wir ja (bis auf den Prü­fungsauss­chuß) auch The­men in den Auss­chüssen aufgreifen…”

Auf den ent­behrlichen Kom­men­tar, das gehe nicht, in keinem Auss­chuss mitzuar­beit­en, kön­nen wir nur antworten: Oh doch, das schreibt sog­ar die GO 1973 so vor. Es geht ja auch, nicht im Gemein­de­vor­stand vertreten zu sein. Bei näher­er Betra­ch­tung (s. Kom­men­tar zur GO 1973 3. Auflage, Stu­di­enge­sellschaft für Ver­fas­sungs- und Ver­wal­tungsrechts­fra­gen, Seite 434 zu § 107: “… haben die Wahlparteien entsprechend dem … Wahlergeb­nis in den Auss­chüssen vertreten zu sein.”) kön­nte das Abtreten eines Sitzes im Auss­chuss­sitzes eventuell sog­ar unzuläs­sig sein, auch wenn es zumin­d­est in der let­zten GR-Peri­ode nicht gerügt wurde. Wie dem auch sei: das heisst aber nicht, dass wir uns nicht weit­er­hin aktiv koop­er­a­tiv an der Gemein­dear­beit beteili­gen wollen und werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Gemeinderatswahl abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*