Was bedeutet Flächenwidmung?

Die Flächen­wid­mung beschreibt die mögliche Nutzung ein­er Fläche ein­er Gemeinde. Meis­tens ist es Grün­land (Glf) oder Bauland, und zweit­eres wird in ver­schiedene Kat­e­gorien eingeteilt: Bauland Agrar (BA) erlaubt vier Wohnein­heit­en und land­wirtschaftliche Betriebe, Bauland Wohnen soll vor­wiegend Woh­nun­gen umfassen. Bauland Kernge­bi­et (BK) ist für Schulen, Kirchen, Geschäfts­flächen etc. vorge­se­hen. Aus welchem Grund soll Bauland Agrar in Bauland Kernge­bi­et umgewid­met wer­den, wenn auf dem Grund­stück dann auss­chließlich Woh­nun­gen errichtet werden?
Die Kon­se­quen­zen dieser Wid­mungsän­derung wären, dass nicht nur max­i­mal 16 Woh­nun­gen und bis zu 32 Stellplätze errichtet wer­den kön­nten, wie es derzeit möglich wäre. Die geplante Wid­mung Kernge­bi­et ermöglicht dort bis zu 25 Woh­nun­gen und damit bis zu 50 Tiefgaragenplätze.
Passt so eine Anlage mit­ten in ein bäuer­lich geprägtes Dorf?

[Fort­set­zung folgt]

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