Die Flächenwidmung beschreibt die mögliche Nutzung einer Fläche einer Gemeinde. Meistens ist es Grünland (Glf) oder Bauland, und zweiteres wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Bauland Agrar (BA) erlaubt vier Wohneinheiten und landwirtschaftliche Betriebe, Bauland Wohnen soll vorwiegend Wohnungen umfassen. Bauland Kerngebiet (BK) ist für Schulen, Kirchen, Geschäftsflächen etc. vorgesehen. Aus welchem Grund soll Bauland Agrar in Bauland Kerngebiet umgewidmet werden, wenn auf dem Grundstück dann ausschließlich Wohnungen errichtet werden?
Die Konsequenzen dieser Widmungsänderung wären, dass nicht nur maximal 16 Wohnungen und bis zu 32 Stellplätze errichtet werden könnten, wie es derzeit möglich wäre. Die geplante Widmung Kerngebiet ermöglicht dort bis zu 25 Wohnungen und damit bis zu 50 Tiefgaragenplätze.
Passt so eine Anlage mitten in ein bäuerlich geprägtes Dorf?
[Fortsetzung folgt]