Interkommunales Abfallsammelzentrum: Ein weiterer Ast am Königsbrunner Infrastrukturbaum ist abgesägt

Bei der GR-Sitzung am 12.09.2018 wurde mit 9 von 14 Stim­men die Beteili­gung von Königs­brunn am Interkom­mu­nalen Abfall­sam­melzen­trum in Abs­dorf beschlossen. Dieses soll im Früh­jahr 2019 in Betrieb gehen. Damit ist dann nicht nur der beliebte Tre­ff­punkt Im Gassl, son­dern auch der Strauch­schnittplatz in Bier­baum Geschichte. Und eine weit­ere Kom­po­nente der ohne­hin nur mehr schat­ten­haft vorhan­de­nen Infra­struk­tur gehört dann der Ver­gan­gen­heit an.

Wir waren gegen dieses Interkom­mu­nale Abfall­sam­melzen­trum. Wir sind nicht per se gegen Koop­er­a­tion, aber auch nicht für Koop­er­a­tion um jeden Preis. Und der Preis ist hier eben die Ein­buße eines weit­eren Teil­bere­ichs der Infrastruktur.

Wenn man aber schon immer nur die Kostenkeule schwin­gen und damit alles nieder­schla­gen möchte, dann sollte man sich auch ein­mal mit der Alter­na­tive “G’scheid oda goa ned” beschäfti­gen, die da im Fach­jar­gon heißt: Gemein­dezusam­men­le­gung, Gemein­de­fu­sion oder im Wort­laut des § 8 der   Gemein­de­ord­nung 1973 “Vere­ini­gung”. Die Ort­stafel von Abs­dorf rückt ohne­hin schon immer näher an Königs­brunn her­an, also warum sollte man hier mit Koop­er­a­tio­nen die Zeit ver­schwen­den, wenn eine Gemein­de­fu­sion auf lange Sicht der bil­ligere Weg ist. Man bedenke und rechne: Abs­dorf und Königs­brunn haben je 19 Gemein­deräte. Bei ein­er Vere­ini­gung käme eine Ein­wohn­erzahl von etwa 3.500 zusam­men, und für eine Gemeinde mit 3.500 Ein­wohn­ern sind lt. Gemein­de­ord­nung 23 Gemein­deräte vorge­se­hen. Erspar­nis: 15 Gemein­deräte. Und in Geld: meine eigene Entschädi­gung als GR beträgt derzeit ca. € 95,-, rechne daher 15 mal 95 mal 12 = € 17.500,- pro Jahr — das wäre die Min­desterspar­nis. Damit kön­nte man aber schon was Ordentlich­es machen, jeden­falls was Ordentlicheres, als Gemein­deräten (und ich nehme mich selb­st nicht aus), die zum Teil ohne­hin auf dem besten Wege sind, sich selb­st abzuschaf­fen, das poli­tis­che Leben zu verlängern.

Das immer wieder zu hörende Argu­ment, die Bevölkerung sei gegen eine solche Zusam­men­le­gung, ist wed­er nachvol­lziehbar noch zutr­e­f­fend; mit ein­er qua­si nack­ten, jed­er Infra­struk­tur baren Gemeinde kann man sich ohne­hin kaum mehr iden­ti­fizieren — ich spreche hier von der Bindung an die poli­tis­che Gemeinde, nicht etwa von per­sön­lichen Bindun­gen an den Ort, die Land­schaft, den Wein etc.

K. Wirth (Struk­tur­refor­men bei Gemein­den, in: Wirtschaft­spoli­tis­che Blät­ter 4/2011) schreibt dementsprechend klar­sichtig (Her­vorhe­bung von mir): “Allerd­ings wird diese Form der Struk­tur­reform [näm­lich die Gemein­dezusam­men­le­gung, Anm. d. Verf.] in Öster­re­ich nach wie vor stark tabuisiert – sieht man ein­mal von den aktuellen Entwick­lun­gen in der Steier­mark ab. Insofern ist völ­lig unsich­er, ob dieser Weg über­haupt den notwendi­gen poli­tis­chen und gesellschaftlichen Kon­sens als Voraus­set­zung für seine Umset­zung bekom­men wird. Der Ein­fach­heit des Konzepts ste­ht somit der fehlende gesellschaftliche Kon­sens gegenüber. Hinzu kommt, dass die wirk­lichen Ver­liererIn­nen ein­er solchen Reform nicht die vielfach vorgeschobe­nen Bürg­erIn­nen, son­dern die poli­tis­chen Akteure in den Gemeinden/Ländern und die Mitar­bei­t­erIn­nen der Ver­wal­tun­gen sind, und diese bis­lang jeden Refor­man­lauf frühzeit­ig abwehren kon­nten.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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