In der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 war aufgrund von Terminkollisionen leider ein KluG-Mandatar entschuldigt abwesend. Damit konnten die 5 Stimmen der SPÖ und eine KluG-Stimme gegen die GmbHs die benötigte Zweidrittel-Mehrheit nicht verhindern.
Bei der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2015 war aber plötzlich die „Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH“ (Stetteldorf war ja bereits abgesprungen) wieder auf der Tagesordnung. Die Änderungen der zum Beschluß vorgelegten Satzung waren allerdings nicht nur wie behauptet durch den Ausstieg von Stetteldorf bedingt; es war ein Punkt, nämlich betreffend die Zustimmung der Standortgemeinde zum Grundstücksverkauf, komplett gestrichen worden. Zudem war plötzlich ein Kaufvertrag mitzubeschließen, mit dem die Marktgemeinde Königsbrunn der Wirtschaftspark-GmbH ein Grundstück im Wert von fast € 140.000,- verkaufen sollte – und das ohne die gem § 90 Abs 1 NÖ Gemeindeordnung nötige Genehmigung durch die Landesregierung; auch ein Gutachten betreffend die Ortsüblichkeit des Verkaufspreises gem § 90 Abs 4 NÖ Gemeindeordnung wurde vor Beschlußfassung nicht vorgelegt. Zudem soll auf die Einverleibung einer Hypothek für diesen Betrag verzichtet, was im Falle eines Beschlusses gem § 87 Abs 2 NÖ Gemeindeordnung der Landesregierung angezeigt werden müßte. Übrigens ist unseres Erachtens ohnehin auch die Einbringung der Betriebsgrundstücke in Frauendorf (ca. 38.000 m² im Wert von ca. € 800.000,-) in die GmbH genehmigungspflichtig. Auch dafür wurde eine Genehmigung unseres Wissens nicht eingeholt.
Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kaufvertrag und Bestellung der Beiräte wurden dennoch mit den Stimmen der ÖVP, aber gegen die Stimmen von SPÖ und KluG angenommen, allerdings diesmal nur mit einfacher Mehrheit. Die ÖVP-Fraktion ist jedoch der Meinung, daß eine Zweidrittelmehrheit für einen rechtsgültigen Beschluß nicht mehr nötig sei, obwohl sich wesentliche Punkte, die nicht durch den Zweidrittelbeschluß vom 25.6.2015 gedeckt sind, geändert haben.
Detail am Rande: Der Wirtschaftspark treibt schon jetzt seltsame Blüten. Wie in der Absdorfer Gemeindezeitung, Ausgabe Oktober 2015, zu lesen ist, soll der im Zuge der Anlage des Grundwasserentlastungsteichs in Absdorf gewonnene Schotter nicht etwa auf dem etwa 500 m entfernt liegende Absdorfer Areal des Wirtschaftsparkes, sondern in Frauendorf verarbeitet werden (Firma Weber Beton Logistik GmbH, Inzing/Tirol).
Der Transport wird zwar nicht durch Absdorfer Wohngebiet erfolgen, dafür werden die „aus heutiger Sicht“ zehn bis 15 LKWs wohl durch Bierbaum brausen. Ob das wohl auch ohne Wirtschaftspark GmbH so gekommen wäre, wenn also nur Königsbrunn die Kommunalsteuer für den Schotterverarbeiter lukriert hätte?
Was die Königsbrunner Kommunalimmobilien GmbH betrifft, so sei hier nochmals angemerkt, daß KluG keineswegs gegen die Schaffung von Wohnraum ist. Wir glauben aber, daß das anders auch geht als mit einer GmbH; allein für deren Errichtung muß die Gemeinde schon mal ca 20.000 € in die Hand nehmen. Damit steht dann zwar die GmbH, sonst aber noch gar nichts – wie man sieht.