Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH / Königsbrunner Kommunal-Immobilien GmbH

In der Gemein­der­atssitzung am 25.06.2015 war auf­grund von Ter­minkol­li­sio­nen lei­der ein KluG-Man­datar entschuldigt abwe­send. Damit kon­nten die 5 Stim­men der SPÖ und eine KluG-Stimme gegen die GmbHs die benötigte Zwei­drit­tel-Mehrheit nicht verhindern.

Bei der Gemein­der­atssitzung vom 24.09.2015 war aber plöt­zlich die „Wirtschaftspark Abs­dorf-Königs­brunn GmbH“ (Stet­tel­dorf war ja bere­its abge­sprun­gen) wieder auf der Tage­sor­d­nung. Die Änderun­gen der zum Beschluß vorgelegten Satzung waren allerd­ings nicht nur wie behauptet durch den Ausstieg von Stet­tel­dorf bed­ingt; es war ein Punkt, näm­lich betr­e­f­fend die Zus­tim­mung der Stan­dort­ge­meinde zum Grund­stücksverkauf, kom­plett gestrichen wor­den. Zudem war plöt­zlich ein Kaufver­trag mitzubeschließen, mit dem die Mark­t­ge­meinde Königs­brunn der Wirtschaftspark-GmbH ein Grund­stück im Wert von fast € 140.000,- verkaufen sollte – und das ohne die gem § 90 Abs 1 Gemein­de­ord­nung nötige Genehmi­gung durch die Lan­desregierung; auch ein Gutacht­en betr­e­f­fend die Ort­süblichkeit des Verkauf­spreis­es gem § 90 Abs 4 Gemein­de­ord­nung wurde vor Beschluß­fas­sung nicht vorgelegt. Zudem soll auf die Ein­ver­lei­bung ein­er Hypothek für diesen Betrag verzichtet, was im Falle eines Beschlusses gem § 87 Abs 2 Gemein­de­ord­nung der Lan­desregierung angezeigt wer­den müßte. Übri­gens ist unseres Eracht­ens ohne­hin auch die Ein­bringung der Betrieb­s­grund­stücke in Frauen­dorf (ca. 38.000 m² im Wert von ca. € 800.000,-) in die GmbH genehmi­gungspflichtig. Auch dafür wurde eine Genehmi­gung unseres Wis­sens nicht eingeholt.

Gesellschaftsver­trag, Satzung, Kaufver­trag und Bestel­lung der Beiräte wur­den den­noch mit den Stim­men der ÖVP, aber gegen die Stim­men von SPÖ und KluG angenom­men, allerd­ings dies­mal nur mit ein­fach­er Mehrheit. Die ÖVP-Frak­tion ist jedoch der Mei­n­ung, daß eine Zwei­drit­telmehrheit für einen rechts­gülti­gen Beschluß nicht mehr nötig sei, obwohl sich wesentliche Punk­te, die nicht durch den Zwei­drit­telbeschluß vom 25.6.2015 gedeckt sind, geän­dert haben.

Detail am Rande: Der Wirtschaftspark treibt schon jet­zt selt­same Blüten. Wie in der Abs­dor­fer Gemein­dezeitung, Aus­gabe Okto­ber 2015, zu lesen ist, soll der im Zuge der Anlage des Grund­wasser­ent­las­tung­ste­ichs in Abs­dorf gewonnene Schot­ter nicht etwa auf dem etwa 500 m ent­fer­nt liegende Abs­dor­fer Are­al des Wirtschaftsparkes, son­dern in Frauen­dorf ver­ar­beit­et wer­den (Fir­ma Weber Beton Logis­tik GmbH, Inzing/Tirol).

Der Trans­port wird zwar nicht durch Abs­dor­fer Wohnge­bi­et erfol­gen, dafür wer­den die „aus heutiger Sicht“ zehn bis 15 LKWs wohl durch Bier­baum brausen. Ob das wohl auch ohne Wirtschaftspark GmbH so gekom­men wäre, wenn also nur Königs­brunn die Kom­mu­nal­s­teuer für den Schot­ter­ver­ar­beit­er lukri­ert hätte?

Was die Königs­brun­ner Kom­mu­nal­im­mo­bilien GmbH bet­rifft, so sei hier nochmals ange­merkt, daß KluG keineswegs gegen die Schaf­fung von Wohn­raum ist. Wir glauben aber, daß das anders auch geht als mit ein­er GmbH; allein für deren Errich­tung muß die Gemeinde schon mal ca 20.000 € in die Hand nehmen. Damit ste­ht dann zwar die GmbH, son­st aber noch gar nichts – wie man sieht.

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