Öffentlicher Verkehr: Was bisher (nicht?) geschah … und was nicht geschehen soll

Für die GR-Sitzung am 28.04.2016 haben wir per Drit­te­lantrag den Punkt “Bericht über bish­erige Aktio­nen und weit­ere Vorhaben zur Verbesserung der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmit­tel” auf die Tage­sor­d­nung gebracht. Seit den gle­ich­lau­t­en­den und damit gle­ich­sam wie von oben verord­net anmu­ten­den Bericht­en in der NÖN vom 10.02.2016, im ÖVP-Bezirks­blatt sowie auch im Inter­net (Bezirks­blatt, ÖVP Königs­brunn) hat man ja nichts mehr in dieser Angele­gen­heit gehört.

Wir haben dazu fol­gen­den Antrag einge­bracht, den Sie hier im Wort­laut finden:

Ich stelle gem § 22 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung 1973 zu Punkt 10. Bericht über bish­erige Aktio­nen und weit­ere Vorhaben zur Verbesserung der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmit­tel der Tage­sor­d­nung der Gemein­der­atssitzung vom 28. April 2016 den

Antrag,

der Gemein­der­at möge beschließen, die bezüglich Verbesserung der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmit­tel bere­its unter­nomme­nen Schritte (wer wurde wann mit welchem Ergeb­nis kon­tak­tiert) sowie die noch geplanten Schritte samt Zei­tho­r­i­zont zeit­nah und kon­tinuier­lich, ähn­lich einem Tage­buch, auf der Gemein­de­home­page zu veröffentlichen.

Bish­er ist ja nur bekan­nt (aus einem Artikel der NÖN vom 10.02.2016 und einem gle­ich­lau­t­en­den Artikel im Blatt der Bezirks-ÖVP), daß man bere­its „Kon­takt mit dem Land und dem Vor­stand von Verkehrsver­bund Ostre­gion (VOR) aufgenom­men“ habe. Seit­dem sind über sechs Wochen ver­gan­gen, und es wäre für die Gemein­de­bürg­erIn­nen auch im Hin­blick auf ihre mit­tel­fristige Leben­s­pla­nung inter­es­sant zu wis­sen, wie die Dinge dies­bezüglich ste­hen. Mit der Pub­lizierung der geset­zten Schritte (z. B. „Gespräch mit Hr. XXX von VOR am XXXX betr­e­f­fend Wiederbe­di­enung der Hal­testellen, Rück­mel­dung ver­sprochen bis …..“) kön­nte zudem auch ein gewiss­er Druck den kon­tak­tierten Stellen gegenüber aufge­baut werden.”

Die Gegen­stim­men der ÖVP haben eine Annahme unseres Antrags ver­hin­dert. Es über­rascht uns prinzip­iell natür­lich nicht son­der­lich, wenn die ÖVP gegen die Annahme eines Antrag von uns stimmt, aber was hätte es gekostet, den Antrag anzunehmen und unseren Vorschlag umzuset­zen? Ein bißchen Zeit der Gemein­debe­di­en­steten, die Inhalte online zu brin­gen, mehr nicht; die Plat­tform existiert ja, und wir reden da vielle­icht von ein­er hal­ben Stunde im Monat. Wir unter­stützen doch die Tätigkeit­en unseres Bürg­er­meis­ters in dieser Angele­gen­heit, müssen uns aber jet­zt fra­gen, warum man sich ziert, diese trans­par­ent zu machen.

Gegen diesen Antrag zu stim­men, kann nur heißen:

  • Man hält nicht viel von Trans­parenz und Bürgerservice
  • Es gibt nichts zu veröf­fentlichen, weil nichts unter­nom­men wer­den wird oder wurde
  • Man über­sieht, daß diese Veröf­fentlichung ja nicht nur im Sinne der Bürg­erIn­nen, son­dern auch zum eige­nen Vorteil wäre

Die Bürg­erIn­nen mögen sich selb­st ein Urteil bilden.

Antrag betr­e­f­fend Veröf­fentlichung der bezüglich Verbesserung der öffentlichen Verkehrsan­bindung unter­nomme­nen Schritte

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Betonwerk die Zweite

Am 26.04.2016 um 19:00 fand im Feuer­wehrhaus in Frauen­dorf eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung zum The­ma “Beton­werk in Frauen­dorf” statt; das rege Inter­esse der ca 40–50 anwe­senden Bürg­erIn­nen war wenig über­raschend. Die besorgten Frauen­dor­ferIn­nen hat­ten Bürg­er­meis­ter Franz Stöger ein­ge­laden, um ihre Fra­gen zu beant­worten und Klarheit in die Angele­gen­heit zu bringen.

Bürg­er­meis­ter Stöger bestätigte, bei der BH Tulln in die offen­bar bere­its vor­liegen­den Pläne des Beton­werks der Fa. Weber Logis­tik Ein­sicht genom­men zu haben, er sei aber im Rah­men ein­er Vor­prü­fung von der BH Tulln dazu ein­ge­laden wor­den und es sei keineswegs darum gegan­gen, das Beton­werk doch noch nach Frauen­dorf zu brin­gen. Er ste­he natür­lich zu seinem Wort. Offen­bar wurde Bgm. Stöger im Rah­men der let­zten ÖVP-Frak­tion­ssitzung auch aufge­tra­gen, dem zweit­en Geschäfts­führer der Wirtschaftspark Abs­dorf-Königs­brunn GmbH, Hr. Bgm. Franz Dam von Abs­dorf, unverzüglich mitzuteilen, daß die Bevölkerung sich gegen eine Beton­werk in Frauen­dorf aus­ge­sprochen habe und dieser Plan daher ad acta gelegt wer­den soll, was — wegen Abwe­sen­heit von Bgm. Dam — zwar nicht unverzüglich, aber doch bere­its geschehen sei.

Alles in allem ist die Sit­u­a­tion für die Bevölkerung natür­lich nach wie vor unbe­friedi­gend, da es sich ja — wie bere­its mehrfach aus­ge­führt — nicht mehr um Gemein­dean­gele­gen­heit­en han­delt, son­dern um Agen­den der pri­va­trechtlichen Wirtschaftspark Abs­dorf-Königs­brunn GmbH. Daß diese trotz eines ungülti­gen Beschlusses und ent­ge­gen ein­er entsprechen­den Abmah­nung des Lan­des ins Leben gerufen wurde, ste­ht auf einem anderen Blatt, aber hier ist möglicheweise das let­zte Wort noch nicht gesprochen, denn wenn dieses Beispiel Schule macht, dann kann es sich in Zukun­ft die ein­fache Mehrheit richt­en, wie sie es braucht. Es kam auch zur Sprache, daß der let­zte Ret­tungsanker der Gemeinde, näm­lich die Ein­spruchsmöglichkeit der Stan­dort­ge­meinde gegen eine Mehrheit­sentschei­dung der GmbH-Führung, aus der Satzung der GmbH her­aus­gestrichen wurde. Daß von der Bevölkerung auch der Haut­gout ver­nom­men und ange­sprochen wurde, den es hat, wenn alle sechs GmbH Pro­po­nen­ten aus den Rei­hen der ÖVP sind und zwei davon aus dem Umfeld der RAIKA, ist wenig ver­wun­der­lich — man kön­nte sich immer­hin vorstellen, daß ein solch­es Baupro­jekt doch den einen oder anderen Kred­ite benötigt.

Auch wenn die Pro­po­nen­ten der GmbH poli­tisch ver­wund­bar sind und sich insofern hüten wer­den, ihrer Bevölkerung gegenüber das Wort zu brechen, so kön­nte sich doch in einem gün­sti­gen Moment eine Mehrheit in der GmbH für das Beton­werk ergeben. So eine Mehrheit wäre in diesem Fall auf Gemein­der­at­sebene wesentlich schw­er­er zu erreichen.

In Wahrheit ist die Gefahr erst geban­nt, wenn das Beton­werk woan­ders ste­ht — dieses Beton­werk, denn es muß ja nicht das let­zte sein.

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Gemeinderatssitzung am 28.04.2016 19:00 Uhr

Die näch­ste GR-Sitzung find­et am 28.04.2016 19:00 im Rathaus Königs­brunn am Wagram statt. Es wäre schön, wenn die öffentliche Sitzung auch nur halb so reges Inter­esse bei der Bevölkerung find­en würde wie die let­zte Sitzung am 25.03.2016 (siehe unseren dies­bezüglichen Bericht).

Fol­gende Punk­te der Tage­sor­d­nung kön­nten unsre Mit­bürg­erIn­nen beson­ders interessieren:

Pkt. 4: Fest­set­zung eines Richt­preis­es auf Gemein­de­grund im Grünland
Pkt. 9: Aktuelle Entwick­lun­gen betr­e­f­fend Betrieb­san­sied­lun­gen in Frauendorf
Pkt. 10: Bericht über bish­erige Aktio­nen und weit­ere Vorhaben zur Verbesserung der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel
Pkt. 11: Nachver­hand­lung der Dar­lehen­szin­sen der Gemeinde auf­grund der aktuellen Marktsituation
Pkt. 13: Fest­gestellte Män­gel des Prüfungsausschusses
Pkt. 14: Kanalsanierungen

Vielle­icht find­en ja wieder einige Mit­bürg­erIn­nen Zeit für ein bißchen kom­mu­nalpoli­tis­che “Action” ;-).

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Chronik von Königsbrunn

Wir haben begonnen, ein bere­its seit langem herumgewälztes Pro­jekt umzuset­zen: eine Chronik von Königs­brunn am Wagram aufzubauen.

Diese Chronik entste­ht an dieser Adresse: k‑l-u‑g.at/chronik-koenigsbrunn

Wir haben einiges an Stoff gesam­melt, aber wesentlich mehr ist noch zu sam­meln. Der Webauftritt bzw. Auf­bau der Web­site ist auch nicht final und kann sich noch ändern, wir sind da am Herumprobieren.

Wer an unserem Pro­jekt Chronik mitar­beit­en will, ist gerne ein­ge­laden und möge sich bei uns melden.

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Betonwerk vom Tisch

Großer Andrang herrschte bei der öffentlichen GR-Sitzung am 10.3.2015 in Königsbrunn/Wagram. Viele inter­essierte und beun­ruhigte Bürg­erIn­nen kamen, unter anderem um den Aus­führun­gen von Bürg­er­meis­ter Franz Stöger über die Aktiv­itäten der Wirtschaftspark Abs­dorf-Königs­brunn GmbH (die im Vor­jahr trotz eines eigentlich wegen man­gel­nder Zwei­drit­telmehrheit gar nicht gefaßten Beschlusses nun doch ins Leben gerufen wurde) zu lauschen. Vor­ab über­re­ichte Karl Grill als Ortsvorste­her von Frauen­dorf an die 300 Unter­schriften besorgter Mitbür­gerInnen als Ergeb­nis ein­er von KluG mit­ge­tra­ge­nen und en­ga­gier­ten Mit­bür­gerInnen durchge­führten Unter­schrifte­nak­tion gegen die Errich­tung eines Beton­werks (wir haben hier berichtet) auf dem Betrieb­s­ge­bi­et in Frauen­dorf, das bis vor kurzem noch der Mark­t­ge­meinde Königs­brunn am Wagram gehörte, jet­zt (oder in näch­ster Zukun­ft) aber Eigen­tum der erwäh­n­ten Wirtschaftspark Abs­dorf-Königs­brunn GmbH ist. Bürg­er­meis­ter Stöger ver­sicherte, daß das Beton­werk vom Tisch sei, das sei derzeit gar nicht möglich, denn es wäre eine Umwid­mung des Gelän­des in Indus­triege­bi­et dafür nötig, es seien aber keine Schritte zur Umwid­mung geplant, und es habe auch kein­er­lei fixe Zusagen gegeben.

Wie schon erwäh­nt, hätte der Gemein­der­at selb­st die Errich­tung eines Beton­werks auf dem Grund der Wirtschaftspark GmbH wed­er beschließen noch ver­hin­dern kön­nen, denn dieser ist dafür eben gar nicht mehr zuständig. Eine GmbH zu grün­den und dieser dann diverse Geschäfte der Gemeinde zu über­tra­gen ist ein immer beliebter wer­den­des Mit­tel, die entsprechen­den Aktiv­itäten der Entschei­dung des Gemein­der­ates und damit auch mit­tel­bar der Bevölkerung zu entziehen. Aktiv­itäten ein­er GmbH, wo in der Regel hin­ter ver­schlosse­nen Türen entsch­ieden wird, sind zudem per se nicht so trans­par­ent wie die ein­er Gemeinde. Immer­hin sind in diesem Falle die Geschäfts­führer der GmbH, die Bürg­er­meis­ter von Königs­brunn und Abs­dorf, poli­tisch exponiert und kön­nen sich dem öffentlichen Druck auch im Kon­strukt ein­er GmbH schw­er­lich entziehen. Wenn also auch bei einem solchen Kon­strukt unbe­liebte Entschei­dun­gen qua­si abgeschirmt von der Öffentlichkeit im pri­va­trechtlichen Rah­men fall­en und poli­tisch nicht aufzuhal­ten sind, so wer­den die  Pro­po­nen­ten doch irgend­wann, spätestens bei den näch­sten Wahlen, auch die poli­tis­che Rech­nung präsen­tiert bekom­men und begle­ichen müssen; insofern soll­ten sie auch für entsprechende Fin­gerzeige aus der Bevölkerung empfänglich sein. Diesen Zusam­men­hang hat die Bevölkerung, der wahre Sou­verän, sehr wohl erkan­nt und hat, sich sein­er Macht bewußt, diese auch entsprechend demon­stri­ert, indem sie in großer Zahl mit ihrer Unter­schrift nicht nur ein offenes Beken­nt­nis abgelegt, son­dern diesem auch entsprechen­den Nach­druck ver­liehen und der Gemein­der­atssitzung beige­wohnt hat. Wir ziehen den Hut vor den Bürg­erIn­nen, die in einem Akt demokratis­chen Bewußt­seins und Mutes mit­ge­holfen haben, die Leben­squal­ität unser­er Heimat­ge­meinde zu erhalten.

Hier ein Bericht der Kronen-Zeitung:

Bericht der Kronen Zeitung vom 13, März 2016

Bericht der Kro­nen Zeitung vom 13, März 2016

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Teure Hexenjagd? Solich-Hatz und Bauer-Krieg

Wir haben in unser­er Aus­gabe “KLuG bemerkt im Herb­st 2015” unter diesem Titel eine Frage in den Raum gestellt und berichtet, daß die Mark­t­ge­meinde Königs­brunn die Zivilk­lage gegen den ehe­ma­li­gen Bürg­er­meis­ter Karl Solich und den ehe­ma­li­gen Amt­sleit­er Ernst Bauer in erster Instanz ver­loren hat. Vom Gericht wur­den Klagsvor­brin­gen und Bewe­is­führung als nicht schlüs­sig bzw dif­fuse Vor­brin­gen qual­i­fiziert — also eine typ­is­che “non-liquet”-Entscheidung, so wür­den wir meinen, wie es im Juris­ten­jar­gon heißt. In der Win­ter­aus­gabe 2015 von  “Königs­brunn aktuell” der ÖVP stößt dieser ins­beson­dere der Titel unseres Berichts sauer auf; man weise diese “Wort­mel­dun­gen” aufs Schärf­ste zuruck. “In dieser Causa”, so heißt es dort weit­er, “han­delt es sich um zwei unab­hängig voneinan­der ver­han­delte Gerichtsverfahren”.
Nun, das ist so nicht ganz richtig, denn in der von uns ange­sproch­enen Causa han­delt es sich genau um ein Ver­fahren, näm­lich die Zivilk­lage gegen Solich und Bauer, von der wir expliz­it gesprochen haben. Zum mit­tler­weile recht­skräftig abgeschlosse­nen Strafrechtsver­fahren haben wir kein Wort verloren.
“Das zweite Ver­fahren,”, so berichtet “Königs­brunn aktuell” weit­er, “in welchem die Mark­t­ge­meinde Königs­brunn als Kläger von unzuläs­sig aus­bezahlten Geld­mit­tel (sic!) auf­scheint, wurde in erster Instanz zurückgewiesen.”
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn es wurde die Klage abgewiesen und nicht das Ver­fahren zurück­gewiesen. Es erg­ing also ein Urteil, und das Ver­fahren wurde aus materiell-rechtlichen bzw inhaltlichen Grün­den erledigt und nicht etwa aus for­mal­- rechtlichen Grün­den, wie es z. B. bei der Zurück­weisung wegen örtlich­er oder sach­lich­er Unzuständigkeit der Fall wäre. Es ist schon richtig, auch wir haben uns in unserem Bericht nicht an die juris­tis­chen ter­mi­ni tech­ni­ci gehal­ten und von “ver­loren” gesprochen, aber eben genau deshalb, weil wir zur besseren Ver­stan­dlichkeit genau diese ter­mi­ni tech­ni­ci ver­mei­den wollten.

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Kanale kranke: was wir betrauern und was nicht

In der Win­ter­aus­gabe 2015 von „Königs­brunn aktuell“ meldet sich die ÖVP zum Punkt “Schmutzwasserkanal” wie fol­gt zu Wort:

Laut Verord­nung sind öffentliche Kanalan­la­gen alle 10 Jahre auf ihren Zus­tand zu über­prüfen und falls notwendig, zu sanieren. Warum dies vom ehe­ma­li­gen Amt­sleit­er Bauer nicht in die Wege geleit­et wurde, kon­nten wir bei der Befahrung des Kanales in Königs­brunn erah­nen. Der Kanal weist erhe­bliche Män­gel auf.

Gut, die erhe­blichen Män­gel ste­hen also offen­bar außer Frage. Weit­er im Text:

Inter­es­sant ist nur, dass die Kri­tik an diesem Ver­säum­nis von jen­er Liste kommt, welche immer noch der „guten alten Gemein­de­führung”, welche für diese Mis­ere ver­ant­wortlich ist, nach­trauert.

Es ändert am drin­gen­den Sanierungs­be­darf der Kanal­i­sa­tion natür­lich gar nichts, wer an der richtiger­weise als Mis­ere apos­tro­phierten Sit­u­a­tion schuld ist. Man muß nur etwas dage­gen tun. Ob man aber tat­säch­lich das Aus­maß der Mis­ere erkan­nt hat? Wie bere­its hier berichtet, sind für 2016 im außeror­dentlichen Haushalt lediglich Aus­gaben für “Div. Baukosten Kanal­pro­jek­te” in Höhe von € 70.000,- bud­getiert. Sollen oder kön­nen mit diesen € 70.000,- in diesem Jahre tat­säch­lich sowohl weit­ere Kanal­be­fahrun­gen (Kosten für KG Königs­brunn allein ca. € 80.000,-) finanziert als auch mit der drin­gend nöti­gen Kanal­sanierung begonnen wer­den? Diese Beiläu­figkeit, mit der offen­bar die Angele­gen­heit behan­delt wird und die sich im Voran­schlag nieder­schlägt, betrauern wir. Wir sind wirk­lich ges­pan­nt, was sich mit dieser Summe alles umset­zen (oder nicht umset­zen) läßt.

Klarstel­lung am Rande: wir haben rein von ein­er men­schlichen Warte aus etwas gegen Aus­gren­zung und Het­ze, aber daß wir der “guten alten Gemein­de­führung” nach­trauern, hal­ten wir für eine Mär. Im Gegen­teil, die Führung ist uns eigentlich nicht neu genug. Denn inter­es­sant ist auch, daß die neue Gemein­de­führung (also Bürg­er­meis­ter und Gemein­de­vor­stand) zu immer­hin 50 % mit der “guten alten Gemein­de­führung” iden­tisch ist.

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Geld aus dem Gulli: Kreditfinanzierung mit Wasser- und Kanalgebühren

Wir haben vom Plan der Gemeinde betr­e­f­fend Grund­stück­sankauf und Auf­nahme eines Mil­lio­nenkred­its berichtet (Kred­i­tauf­nahme, Alter­na­tivkonzept).

Im § 1 Abs 5 Kanalge­setz 1977 heißt es: “Die Kanaler­rich­tungsab­gaben und die Kanal­benützungs­ge­bühren sind zweck­ge­bun­dene Ein­nah­men, die auss­chließlich für die Errich­tung, für die Erhal­tung und den Betrieb der Kanalan­lage ver­wen­det wer­den dür­fen. Dies gilt nicht für die den ein­fachen Jahre­saufwand über­steigen­den Ein­nah­men aus den Kanalbenützungsgebühren.”

Laut § 1a Z 8  Kanalge­setz 1977 ist der Jahre­saufwand das jährliche Erforder­nis für
“a) den Betrieb und die Instand­hal­tung der Kanalanlage,
b) die Zin­sen für Dar­lehen, die für die Errich­tung oder Änderung der Kanalan­lage aufgenom­men wor­den sind,
c) die Tilgung der Errich­tungskosten unter Berück­sich­ti­gung ein­er der Art der Kanalan­lage entsprechen­den Lebens­dauer und
d) die Bil­dung ein­er Erneuerungsrück­lage von höch­stens 3 v.H. der Errichtungskosten”.

Der Voran­schlag für 2016 sieht im ordentlichen Haushalt aus Betrieben der Abwasserbe­sei­t­i­gung (Hw/Ansatz/Post 85100) Ein­nah­men von € 387.000,00 (davon € 265.000,- Kanal­benützungs­ge­bühren) und Aus­gaben von € 316.100,00 vor.

Wenn man von den ver­an­schlagten Aus­gaben eine mit € 26.000 bud­getierte Gewin­nent­nahme abzieht, ist man damit schon bei € 290.100,-, die als Jahre­saufwand gem § 1 Z. 8 Kanalge­setz zu klas­si­fizieren wären. Dazu kom­men jeden­falls auch die Kosten für weit­ere Kanal­be­fahrun­gen (diese macht­en 2015 allein für die Katas­tral­ge­meinde Königs­brunn ca. € 80.000,- aus) als auch für die anste­hen­den Kanal­sanierun­gen. Im außeror­dentlichen Haushalt sind lediglich Aus­gaben für “Div. Baukosten Kanal­pro­jek­te” in Höhe von € 70.000,- bud­getiert sowie Ein­nah­men in gle­ich­er Höhe (€ 20.000,- Kanalein­mün­dungs­ge­bühren + € 50.000,- Förderun­gen). Mit diesen € 70.000,- sollen also in diesem Jahre sowohl weit­ere Kanal­be­fahrun­gen gemacht als auch mit der Kanal­sanierung begonnen wer­den (oder auch nicht?). Jeden­falls müßten min­destens diese Kosten den € 290.000,- hinzuad­diert wer­den, da auch diese zweifel­los der Instand­hal­tung der Kanalan­lage dienen, wom­it man schon bei min­destens € 360.000,- wäre. Von der — bish­er unterbliebe­nen — Bil­dung ein­er Erneuerungsrück­lage ist übri­gens auch jet­zt nicht die Rede, wir haben einen entsprechen­den Ansatz im Voran­schlag jeden­falls nicht gefunden.

Somit scheint es also für uns klar, daß bei Ein­nah­men von € 265.000,- aus Kanal­benützungs­ge­bühren keine den ein­fachen Jahre­saufwand von € 360.000,- über­steigen­den Ein­nah­men vor­liegen, somit ste­hen auch keine Mit­tel daraus zur Ver­fü­gung, die für andere Zwecke als Errich­tung, Erhal­tung und Betrieb der Kanalan­lage ver­wen­det wer­den dür­fen. Ähn­lich­es gilt prinzip­iell auch für die Wasserge­bühren. Trotz­dem aber sollen, falls die Grund­stücke, die die Gemeinde anzukaufen gedenkt, doch nicht wie die war­men Sem­meln wegge­hen,  die Kosten für den Kred­it unter anderem aus Ein­nah­men auf­grund der Erhöhung der Kanal­benützungs­ge­bühren (€ 18.500,-) und der Erhöhung der Wasserge­bühren (€ 10.000,-) bestrit­ten wer­den. Das ist ganz klar gegen die beste­hen­den Geset­ze. Das Geld der Bürg­er fließt damit nicht in die drin­gend nöti­gen Sanierun­gen, son­dern soll Aben­teuer der Gemein­de­führung mit­fi­nanzieren. Auch der Rech­nung­shof hat in seinem Tätigkeits­bericht 2014 auf die Unzuläs­sigkeit ein­er solchen Prax­is hingewiesen.

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Auftragsvergabe der Heizungssanierung FF Bierbaum

Betr­e­f­fend die Auf­tragsver­gabe der Heizungssanierung im Feuer­wehrhaus Bier­baum haben wir unten­ste­hen­den Antrag eingebracht.

Wie bei eini­gen anderen Punk­ten wurde auch hier der Auss­chuß, der für solche Zwecke ein­gerichtet wurde, nicht mit der Beratung Angele­gen­heit betraut (Anmerkung am Rande: wozu Auss­chüsse, wenn sie nicht das tun, was sie tun soll­ten?). Unser­er Ansicht nach sollte sich der Auss­chuß mit der Sache beschäfti­gen und prüfen, wie die Heizungssanierung sowohl ökol­o­gisch als auch ökonomisch sin­nvoll und vertret­bar umge­set­zt wer­den kann. Ein­er­seits hat ja die Gemeinde ins­beson­dere seit dem Energieef­fizien­zge­setz 2012 (s. auch hier) in punc­to Nach­haltigkeit und Energieef­fizienz Vor­bild­wirkung, ander­er­seits gibt es ja in diesem Rah­men auch Förderun­gen, das alles mit dem Gedanken, daß die FF Bier­baum nicht irgen­deine Heizung für ihr Feuer­wehrhaus bekommt, son­dern eine, die dem Stand der Tech­nik entspricht, auch um in Zukun­ft etwa Heizkosten eins­paren zu kön­nen. Zudem hät­ten wir uns gewün­scht, daß bei den ort­san­säs­si­gen Anbi­etern, die ja immer­hin an die Gemeinde Kom­mu­nal­s­teuer  abführen, zumin­d­est nachver­han­delt wird (abge­se­hen davon muß das bil­lig­ste Ange­bot nicht immer das beste sein).

Gegen unseren Antrag wurde argu­men­tiert, daß hier Gefahr im Verzuge sei. Wir fra­gen uns ein­er­seits: wenn Gefahr im Verzug ist, warum hat der Bürg­er­meis­ter nicht, wie in § 76 Abs 5 Gemein­de­ord­nung 1973 vorge­se­hen, die drin­gend notwendi­gen Aus­gaben ange­ord­net? Diese unauf­schieb­baren Maß­nah­men hät­ten dann nachträglich vom Gemein­der­at genehmigt und dann vom entsprechen­den Auss­chuß ein ordentlich­es Sanierungskonzept erstellt wer­den kön­nen. Ander­er­seits muß sich die Gemein­de­führung die Frage gefall­en lassen, warum man es denn soweit habe kom­men lassen, daß jet­zt plöt­zlich bei der Feuer­wehr Feuer am Dach ist? Das Ganze sieht so aus, als ob man die Sache schnell, schnell und irgend­wie erledi­gen möchte, ohne darauf Rück­sicht zu nehmen, ob das die opti­male Lösung für die Feuer­wehr ist. Aus diesem Grund mußten wir der geplanten Auf­tragsver­gabe die Zus­tim­mung ver­sagen — wir sind der Mei­n­ung, daß die Feuer­wehr mehr Aufmerk­samkeit und Sorgfalt ver­di­ent hat.

Unsere Argu­men­ta­tion und Beweg­gründe haben wir in unserem Antrag dargelegt, dessen Wort­laut Sie nach­ste­hend finden:

Ich stelle gem § 22 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung 1973 zu Punkt 15. Auf­tragsver­gabe der Sanierung der Heizung der FF-Bier­baum der Tage­sor­d­nung des öffentlichen Teils der Gemein­der­atssitzung vom 14. Dezem­ber 2015 den

Antrag,

den ange­führten Tage­sor­d­nungspunkt von der Tage­sor­d­nung abzuset­zen und die Auss­chüsse 4 (Öffentlichkeit­sar­beit, Kul­tur, Touris­mus, Vere­in­swe­sen, Feuer­wehren) und 5 (Rau­mord­nung, Bauwe­sen, Dor­fer­neuerung, Umwelt und Energie) damit zu befassen.

1. Gemäß § 43 Gemein­de­ord­nung 1973 haben Gemein­der­at­sauss­chüsse „jene Angele­gen­heit­en, für die sie gebildet wur­den, vorzu­ber­at­en und einen bes­timmten Antrag beim Gemein­de­vor­stand (Stad­trat) einzubringen.“

2. Es soll geprüft wer­den, ob die geplante Sanierung unter ökol­o­gis­chen Gesicht­spunk­ten als auch im Hin­blick auf die Energieef­fizienz dem Stand der Tech­nik und dem Eneergieef­fizien­zge­setz entspricht, ins­beson­dere, ob es sich um Maß­nah­men iSd Anhangs III der End­en­er­gie­effi­zi­enz­richt­li­nie (RICHTLINIE 2006/32/EG, s. § 3 Z 22 Energieef­fizien­zge­setz 2012) han­delt oder solche in Frage kom­men und ob För­de­rungs­maßnahmen durch das Land (z. B. eine geförderte En­er­gie­be­ratung iSd § 13 En­er­gie­effi­zi­enz­gesetzes 2012) in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Gegebe­nen­falls sollen dann entsprechend neue Ange­bote einge­holt werden.

3. Die neuen bzw beste­hen­den Ange­bote, soferne sie den in 2. erwäh­n­ten Punk­ten entsprechen, sollen nöti­gen­falls ins­beson­dere mit den ort­san­säs­si­gen Anbi­etern nachver­han­delt werden.”

Antrag betr­e­f­fend Sanierung der Heizung FF Bierbaum

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Bus statt Bahn: Der Zug ist abgefahren

Der neue Fahrplan ist seit 14.12.2015 in Kraft, die Bahn­sta­tio­nen Königs­brunn-Unter­stock­stall, Abs­berg, Großwiesendorf-Tiefen­thal und einige andere sind damit Geschichte. Königs­brunn hat wieder ein Stück Infra­struk­tur einge­büßt. Die Busse der Lin­ie 801, die uns als Ersatz für die wegge­fal­l­enen Zugverbindun­gen verkauft wer­den, sind in Wirk­lichkeit eine Farce. Am Woch­enende ist es nicht mehr möglich, Königs­brunn mit öffentlichen Verkehrsmit­teln zu ver­lassen. Man darf ges­pan­nt sein, ob sich daran was ändern wird.

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